AS00.01-Z-0129A Allgemeine Sicherheitshinweise 13.9.07


  Titel Gültigkeit  
  Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen bei Arbeiten an unter Vorspannung stehenden Federn oder Federkörpern TYP alle AS00.00-Z-0001-01A
  Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen TYP alle AS00.00-Z-0002-01A
  Verletzungsgefahr beim Umgang mit flüssigem Stickstoff, oder durch Berühren stark unterkühlter Gegenstände. Erstickungsgefahr durch Einatmen von Stickstoffgas TYP alle

 

AS00.00-Z-0003-01A
  Lebensgefahr durch Einziehen an rotierenden Fahrzeugteilen TYP alle AS00.00-Z-0004-01A
  Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor TYP alle AS00.00-Z-0005-01A
  Verletzungsgefahr durch das Bohren an gasgefüllten Aggregaten oder Bauteilen (Gasfüllung nicht entzündbar) TYP alle AS00.00-Z-0006-01A
  Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik TYP alle AS00.00-Z-0009-01A
  Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne TYP alle AS00.00-Z-0010-01A
  Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen der Finger beim Aus-, Einbauen und Einstellarbeiten an Hauben, Türen, Deckeln und Schiebedach TYP alle AS00.00-Z-0011-01A
  Verletzungsgefahr an Haut oder Augen durch unter hohem Druck herausspritzende Hydraulikflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit TYP alle AS00.00-Z-0013-01A
  Lebensgefahr beim Berühren hochspannungsführender Teile TYP 129, 163.113 /128 /136 /154 /157 /172 /174 /175, 164, 169, 170, 171, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 251 AS00.00-Z-0020-01A
  Verletzungsgefahr durch Verbrennen von Haut und Augen, Vergiftungsgefahr durch Einatmen von Dämpfen beim Verarbeiten von Schrumpfschläuchen TYP 124, 126, 129, 140, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 199, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245, 251, 374, 375, 414, 450.3 /4, 454.0, 461, 463, 638, 690.6, 901, 902, 903, 904, 905, 930, 932, 933, 934, 940, 942, 943, 944, 950, 952, 953, 954, 957, 958, 970, 972, 974, 975, 976 AS00.19-Z-0001-01A
  Verletzungsgefahr durch Verbrennen an Haut und Augen, Vergiftungsgefahr durch Einatmen von Dämpfen beim Weichlöten TYP 450, 452, 124, 126, 129, 140, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 199, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245, 251, 414, 461, 463 AS00.19-Z-0002-01A
  Explosions- und Vergiftungsgefahr durch Einschmelzen und unsachgemäßes Behandeln von natriumgefüllten Ventilen. Verletzungsgefahr durch Verbrennen und Verätzen von Hautpartien beim Kontakt mit Natrium MOTOR 156, 166.940 /960 /990 /995 /961 /991, 111.943 /944 /973 /975, 112, 113, 137.970, 155, 646, 647, 648, 266 AS05.30-Z-0001-01A
  Lebensgefahr beim Berühren hochspannungsführender Teile MOTOR 103, 104, 111, 112, 113, 119, 120, 122, 132, 134, 135, 137, 155, 156, 160, 166, 266, 271, 272, 273, 275, 285, 613, 628, 629, 642, 646, 648 AS15.10-Z-0001-01A
  Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch Verbrühen mit herausspritzender, heißer Kühlflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch Verschlucken von Kühlflüssigkeit MOTOR alle AS20.00-Z-0001-01A
  Vergiftungsgefahr durch Einnehmen von Bremsflüssigkeit. Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Bremsflüssigkeit TYP alle AS42.50-Z-0001-01A
  Unfallgefahr bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges durch fehlende Bremswirkung beim erstmaligen Betätigen der Betriebsbremse nach Instandsetzungsarbeiten TYP alle AS42.50-Z-0002-01A
  Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff MOTOR alle ausser CODE (MS8) Erdgasmotor AS47.00-Z-0001-01A
  Explosionsgefahr durch Knallgas. Vergiftungs- und Verätzungsgefahr durch Verschlucken von Batteriesäure. Verletzungsgefahr durch Verätzen von Augen und Haut mit Batteriesäure oder durch den Umgang mit beschädigten Blei-Säure-Batterien TYP alle AS54.10-Z-0001-01A
  Verletzungsgefahr durch Abrutschen beim Einspannen des Messers in den Multischneider und durch Glassplitter beim Herausschneiden eingeklebter Scheiben TYP alle AS67.00-Z-0001-01A
  Lebensgefahr durch Hochspannung an Xenon-Scheinwerfern. Explosionsgefahr/Brandgefahr durch leicht entzündliche Stoffe im Bereich von beschädigten Xenon-Lampen. Verletzungsgefahr durch UV-Licht, heiße Bauteile an Xenon-Scheinwerfern und Glassplitter beim Bersten von Xenon-Lampen. Vergiftungsgefahr durch Einatmen von Quecksilberdämpfen und beim Verschlucken/Hautkontakt von giftigen Salzen und Quecksilberverbindungen TYP alle mit CODE (612) Leuchteinheit Xenon-Scheinwerfer mit CODE (614) Leuchteinheit Bi-Xenon-Scheinwerfer mit CODE (615) Leuchteinheit Bi-Xenon-Scheinwerfer mit CODE (615) Leuchteinheit Bi-Xenon-Scheinwerfer mit integriertem Kurvenlicht mit CODE (616) Leuchteinheit Bi-Xenon-Scheinwerfer mit integriertem Kurvenlicht asymetrisch mit CODE (618) Bi-Xenon Scheinwerfer mit CODE (621) Intelligent Light System (Linksverkehr) mit CODE (622) Intelligent Light System (Rechtsverkehr) mit CODE (LG0) Bi-Xenon-Scheinwerfer mit CODE (LG1) Bi-Xenon-Scheinwerfer mit Abbiegelicht mit CODE (LG1) Xenon-Scheinwerfer mit CODE (LG1) Xenon-Scheinwerfer AS82.10-Z-0001-01A
  Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Scheibenwischermechanik TYP alle AS82.30-Z-0001-01A
  Explosionsgefahr durch Schweiß- oder Lötarbeiten an der geschlossenen Klimaanlage. Vergiftungsgefahr durch Einatmen überhitzter Kältemitteldämpfe. Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit flüssigem Kältemittel TYP alle AS83.00-Z-0001-01A
  Explosionsgefahr durch Kraftstoffdämpfe, Vergiftungsgefahr durch Einatmen von Verbrennungsgasen und Verletzungsgefahr durch Verbrennungen während oder nach dem Heizbetrieb TYP alle mit Zuheizer, Zusatzheizung oder Standheizung AS83.70-Z-0002-01A
  Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten TYP 129 ab 1.7.93 AS91.00-Z-0001-01A
  Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten TYP 124, 126, 129 bis 30.6.93, 140, 202 bis 30.6.93 AS91.00-Z-0001-01B
  Explosions- und Vergiftungsgefahr durch Lösungsmitteldämpfe und Gase. Verletzungsgefahr an Augen und Haut beim Verarbeiten von Korrosionsschutzmitteln TYP 100, 107, 108, 109, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 123, 124, 126, 129, 140, 163, 164.1 /8, 168, 169, 170, 171, 201, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245.2, 251, 461, 463, 414.700, 638, 639, 690.6, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 454, NMB613, 671, 450, 451, 452, 405, 436, 437 AS97.00-Z-0001-01A
  Explosionsgefahr durch Entzünden von Lackdämpfen. Vergiftungsgefahr durch Einatmen von Lackdämpfen TYP alle AS98.00-Z-0002-01A
  Verletzungsgefahr durch Verätzen beim Berühren von Metallstaubentferner TYP alle AS98.00-Z-0003-01A